Um Missbrauch auszuschließen kann eine abgeschlossene Rechnung nicht mehr geändert werden. Dies betrifft sämtliche Änderungen wie: das Rechnungsdatum, die Änderung des Namens, der Adresse, der Zahlungsart, Betrag sowie die Änderung der Behandlungstage,.....

Um die Rechnung korrigieren, muss diese gut geschrieben und wieder neu ausgestellt werden.

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