Wenn du in einer Praxisgemeinschaft arbeitest und jeder arbeitet mit seinen eigenen Kontakten kannst du trotzdem gewisse Patienten mit anderen Mandanten teilen.
Dies empfiehlt sich zB. bei Urlaubsvertretungen oder gemeinsamer Behandlung eines Patienten.
Nun können die ausgewählten Mandanten ebenfalls auf den Patienten zugreifen.