Um Missbrauch auszuschließen kann eine abgeschlossene Rechnung nicht mehr geändert werden. Dies betrifft sämtliche Änderungen wie: das Rechnungsdatum, die Änderung des Namens, der Adresse, der Zahlungsart, Betrag sowie die Änderung der Behandlungstage,.....
Um die Rechnung korrigieren, muss diese gut geschrieben und wieder neu ausgestellt werden.